Ambulante Betreuung · Leipzig

Ambulante Betreuung in Leipzig: selbstbestimmt zu Hause bleiben, auch mit Pflegebedarf

Die Mutter vergisst die Tabletten, der Schwiegervater kommt allein nicht mehr aus der Dusche, und beide fühlen sich den ganzen Tag einsam. Die Tochter fährt zweimal täglich quer durch Leipzig, um beide zu versorgen. Irgendwann trägt diese Lösung nicht mehr, und die Frage nach besserer Betreuung kommt auf.

Der Pflege- und Betreuungsdienst Müller aus Leipzig-Engelsdorf versorgt seit 2012 pflegebedürftige Menschen in einer Senioren-Wohngemeinschaft, heute mit über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Begriffe sortiert

Ambulante Pflege, ambulante Betreuung und ambulant betreutes Wohnen: die Unterschiede

Mehrere Angebote tragen in Leipzig ähnliche Namen und meinen unterschiedliche Leistungen oder Wohnkonzepte.

Ambulante Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung. Dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen und, auf ärztliche Verordnung, die Behandlungspflege.

Ambulante Betreuung ergänzt die Pflege durch Unterstützung im Alltag, etwa durch Gespräche, Spaziergänge, Begleitung oder Hilfe im Haushalt. Für beides müssen Sie nicht in eine Einrichtung ziehen.

Ambulant betreutes Wohnen nach dem Teilhaberecht ist etwas anderes. Es richtet sich an Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung und wird über die Eingliederungshilfe finanziert. Nicht gemeint sind damit das Betreute Wohnen für Senioren oder eine ambulant betreute Senioren-WG. Für die Suche nach dem passenden Angebot ist diese Unterscheidung wichtig.

Wir arbeiten im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause. Suchen Sie das für einen Angehörigen in Leipzig, sind Sie hier richtig.

Leistungen

Das übernehmen wir in Leipzig: Pflege, Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung

Wir kommen zu den vereinbarten Zeiten in Ihre Wohnung und übernehmen genau das, was allein nicht mehr geht. Der Umfang unserer Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und der vereinbarten Versorgung – nicht allein nach dem Pflegegrad.

Alltagsbegleitung in der ambulanten Betreuung: Drei Seniorinnen gehen mit Rollator gemeinsam spazieren.

Ein Spaziergang mit Begleitung hält beweglich und bringt Abwechslung in den Alltag.

Körperbezogene Pflege und ärztlich verordnete Leistungen

Zur Grundpflege zählen Waschen, Duschen, Hautpflege, An- und Auskleiden sowie Hilfe beim Aufstehen und beim Essen. Beim Erstbesuch legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, wobei Sie Unterstützung benötigen.

Die Behandlungspflege übernehmen wir auf ärztliche Verordnung:

  • Medikamente stellen, geben und die Einnahme kontrollieren
  • Blutzucker messen und den Wert für die Hausarztpraxis dokumentieren
  • Injektionen, etwa Insulin oder Heparin
  • Wunden versorgen und Verbände wechseln
  • Beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe helfen wir mit

Haushalt, Einkauf und Begleitung im Alltag

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst bei uns Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen, das Reinigen der Wohnung und das Sortieren der Post.

Zur Alltagsbegleitung zählen Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche und die Begleitung zu Arztterminen. Was zunächst wie Freizeit klingt, gibt dem Tag Struktur, schafft Orientierung und ermöglicht soziale Teilhabe.

Betreuung bei Demenz

Menschen mit Demenz brauchen vor allem Verlässlichkeit. Deshalb kommen möglichst dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, halten Abläufe vertraut und knüpfen an vorhandene Fähigkeiten und Gewohnheiten an.

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1

131 €monatlich, in allen fünf Pflegegraden
§ 45b SGB XI, Stand 2026

Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert und zusammengetragen. Trotzdem können uns Fehler unterlaufen und die Gesetzeslage kann sich ändern. Welche Leistungen und Beträge Ihnen oder Ihren Angehörigen tatsächlich zustehen, klären wir gerne im gemeinsamen Gespräch.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist in allen fünf Pflegegraden gleich hoch (§ 45b SGB XI, Stand 2026).

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Er dient der Erstattung bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, etwa für Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt und die Entlastung pflegender Angehöriger. Erstattet werden nur gesetzlich vorgesehene Leistungen zugelassener oder nach Landesrecht anerkannter Anbieter.

Nur bei Pflegegrad 1 kann der Betrag auch für bestimmte Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst eingesetzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 gilt das nicht.

Bitte klären Sie vor der Buchung mit uns und Ihrer Pflegekasse, ob der Entlastungsbetrag für die gewünschte Leistung eingesetzt werden kann. Eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag können wir nicht pauschal zusagen.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Pflegekasse 2026

Was die Pflegekasse 2026 für die häusliche Versorgung zahlt

Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad und von der Art der Versorgung ab. Pflegesachleistungen rechnen zugelassene Pflegedienste im verfügbaren Leistungsrahmen direkt mit der Pflegekasse ab. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird dagegen über die Krankenkasse abgerechnet.

Übernehmen Angehörige oder andere private Pflegepersonen die häusliche Pflege, kann die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhalten. Beide Leistungsarten lassen sich auch kombinieren.

LeistungBetrag 2026PflegegradRechtsgrundlage
Entlastungsbetragbis zu 131 € monatlich1 bis 5§ 45b SGB XI
Pflegesachleistungenjeweils bis zu 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 € monatlich2 / 3 / 4 / 5§ 36 SGB XI
Pflegegeld347 € / 599 € / 800 € / 990 € monatlich2 / 3 / 4 / 5§ 37 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € je Kalenderjahr (gemeinsamer Jahresbetrag)2 bis 5§§ 39, 42 und 42a SGB XI
Wohngruppenzuschlag224 € monatlich1 bis 5§ 45f SGB XI

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen Jahresbetrag

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Beide Leistungen können jeweils für höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden, müssen sich den verfügbaren Betrag aber teilen.

Sachsen

Anerkennung von Unterstützungsangeboten in Sachsen

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten besondere Anerkennungsvorgaben. In Sachsen sind sie unter anderem in der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung geregelt. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Ob die gewünschte Unterstützung im Einzelfall übernommen wird, hängt von der Art der Leistung und den geltenden Bestimmungen ab. Wir stellen Leistungen und Kosten vorab transparent zusammen, damit Sie die Erstattung vor dem ersten Einsatz mit Ihrer Pflegekasse klären können.

Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des ungenutzten monatlichen Sachleistungsbetrags für anerkannte Unterstützungsangebote einsetzen. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Der eingesetzte Betrag wird auf den Anspruch auf Pflegesachleistungen angerechnet und kann deshalb die Höhe eines anteiligen Pflegegeldes verringern.

Einzugsgebiet

Unser Einzugsgebiet im Leipziger Osten rund um Engelsdorf

Unser Pflegedienst hat seinen Sitz in der Jaspisstraße 54 in 04319 Leipzig-Engelsdorf, rund sieben Kilometer östlich der Innenstadt. Eine der von uns betreuten Senioren-Wohngemeinschaften befindet sich am Schulweg 11.

Zum Stadtbezirk Ost gehören neben Engelsdorf unter anderem Mölkau, Baalsdorf, Paunsdorf, Sellerhausen-Stünz, Heiterblick und Althen-Kleinpösna. Ob Ihre Adresse in unserem Einzugsgebiet liegt und sich in eine bestehende Tour einplanen lässt, klären wir gern telefonisch. Sollte eine Versorgung dort nicht möglich sein, sagen wir Ihnen das offen.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Sachsen werden zu Hause versorgt. Im Jahr 2023 waren es 313.567 von insgesamt 363.243 und damit rund 86 Prozent (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Berichtsstand 15.12.2023).

Alternative

Die Senioren-WG als Alternative zum Alleinleben und zum Pflegeheim

Manche Familien merken, dass die eigene Wohnung trotz regelmäßiger Besuche zu still oder die Versorgung dort auf Dauer nicht mehr passend ist. Steht Ihre Familie an diesem Punkt, muss die Alternative trotzdem nicht automatisch ein Pflegeheim sein.

Eine selbstbestimmte Senioren-Wohngemeinschaft verbindet einen eigenen privaten Bereich mit Gemeinschaft und ambulant organisierter Pflege und Betreuung.

Gemeinsames Essen statt einsames Essen: Alltag in einer Senioren-Wohngemeinschaft.

Gemeinsames Essen am Tisch ersetzt das einsame Essen allein.

Wir betreuen in Leipzig vier selbstbestimmte Senioren-Wohngemeinschaften, in denen derzeit 43 Menschen leben. Jede und jeder hat ein eigenes Zimmer, gekocht und gegessen wird gemeinsam in der Wohnküche. Der Küchentisch ist der Mittelpunkt.

Vier Wohnformen im Vergleich: Alltag und Organisation der Pflege

Welche Form passt, hängt vom Unterstützungsbedarf, von der persönlichen Lebenssituation und von den eigenen Wünschen ab.

WohnformWer lebt dortWer erbringt die PflegeWer entscheidet über den Alltag
Eigene Wohnung mit ambulanter BetreuungMenschen mit Pflegebedarf, die allein oder zu zweit wohnenambulanter Pflegedienst nach Vereinbarungdie Person selbst
Betreutes Wohnen für Senioren (Unterschied: Pflege wird einzeln zugekauft)Seniorinnen und Senioren mit geringem Hilfebedarf mit eigenem Haushaltseparat beauftragter ambulanter Pflegedienstdie Person selbst, im Rahmen der Hausordnung
Selbstbestimmte Senioren-WGMenschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, die gemeinschaftlich wohnen möchtenambulant organisierte Pflege und Betreuung nach Vereinbarungdie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder ihre Vertretungen im Rahmen des WG-Konzepts
Pflegeheim (stationäre Alternative)Menschen mit hohem Pflegebedarfdie Einrichtung selbstdie Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen der Abläufe der Einrichtung

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Was eine selbstbestimmte Senioren-WG auszeichnet

In einer selbstbestimmten Senioren-WG leben mehrere Menschen in einer gemeinsamen Wohnung. Alle Bewohnerinnen und Bewohner verfügen über einen privaten Bereich, während Räume wie die Wohnküche gemeinsam genutzt werden. Pflege und Betreuung werden ambulant organisiert.

Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken im Rahmen des WG-Konzepts an wesentlichen Entscheidungen über das Zusammenleben und die Versorgung mit. Bei Bedarf werden sie dabei von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretungen unterstützt. Wie die Mitbestimmung, die Verträge und die Aufgabenverteilung konkret geregelt sind, sollte vor dem Einzug geprüft werden.

Mehr zum Zusammenleben, zur Auftraggebergemeinschaft und zu den Kosten erfahren Sie auf unserer Seite zur selbstbestimmten Senioren-Wohngemeinschaft.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewohnerinnen und Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe einen zusätzlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten (§ 45f SGB XI). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Pflegekasse im Einzelfall.

Über uns

Warum Angehörige in Leipzig sich für uns entscheiden

Wir sind ein Familienunternehmen in zweiter Generation und 2012 mit vier Mitarbeitenden in der ambulanten Betreuung gestartet. Heute arbeiten über 40 Menschen bei uns. Wir versorgen Pflegebedürftige zu Hause ebenso wie in den vier von uns betreuten Wohngemeinschaften.

Seit 2018 sind wir Mitglied im Netzwerk Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP). Als Kooperationspartner des Universitätsklinikums Leipzig bilden wir seit 2020 in der generalistischen Pflegeausbildung aus, statt Fachkräfte nur einzustellen.

Für Sie heißt das kurze Wege. Wer hier anruft, landet in Engelsdorf und nicht in einer Zentrale in einer anderen Stadt.

Häufige Fragen zur ambulanten Betreuung in Leipzig

Was gehört alles zur ambulanten Betreuung?
Zur ambulanten Betreuung gehören Gespräche, Spaziergänge, Vorlesen, die Begleitung zu Terminen sowie Hilfe beim Einkauf und im Haushalt. Körperbezogene Pflegemaßnahmen und ärztlich verordnete Behandlungspflege sind eigene Leistungsbereiche.
Wer kann den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen?
Jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad, also bereits ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt wird (§ 45b SGB XI).
Wofür kann der Entlastungsbetrag grundsätzlich eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden, darunter bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.

Welche Leistungen im Einzelfall erstattet werden und ob das jeweilige Angebot die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte vorab mit der Pflegekasse und dem Anbieter geklärt werden. Diese Seite sagt keine Abrechnung von Leistungen des Pflege- und Betreuungsdienstes Müller über den Entlastungsbetrag zu.

Was kostet ambulante Betreuung ohne Pflegegrad?

Für Pflege- und Betreuungsleistungen nach dem SGB XI übernimmt die Pflegekasse ohne anerkannten Pflegegrad grundsätzlich keine Kosten. Diese Leistungen sind dann privat zu tragen. Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann unabhängig davon von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Kosten privat finanzierter Leistungen richten sich nach Umfang und Häufigkeit der Einsätze. Deshalb erhalten Sie vor Beginn eine schriftliche Aufstellung. Ist noch kein Pflegegrad beantragt, unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Wie läuft der erste Kontakt ab?
Sie rufen an oder schreiben uns. Danach kommen wir zu einem Gespräch zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Wohnung an und besprechen, was gebraucht wird.
Senioren-WG oder Pflegeheim in Leipzig: Welche Wohnform passt?

In einer selbstbestimmten Senioren-WG haben die Bewohnerinnen und Bewohner einen eigenen privaten Bereich und nutzen Gemeinschaftsräume zusammen. Pflege und Betreuung werden ambulant organisiert, und die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder ihre Vertretungen wirken im Rahmen des WG-Konzepts an wesentlichen Entscheidungen mit.

Im Pflegeheim organisiert die Einrichtung die stationäre Versorgung. Welche Wohnform besser passt, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und den persönlichen Wünschen ab.

Alle Beträge und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite geben den Stand August 2026 wieder. Welche Leistungen der pflegebedürftigen Person im Einzelfall zustehen, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Rufen Sie uns an, dann gehen wir Ihre Situation gemeinsam durch.